Ergänzende Angaben nach dem Telemediengesetz
Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Aufsichtsbehörden:
Burgstr. 4
90403 Nürnberg
Tel.: 0911-231 - 23 08
FAX: 0911-231 - 38 47
E-Mail: gh@stadt.nuernberg.de
Universität Freiburg
Berufsrechtliche Regelungen:
- Heilpraktikergesetz
Link: http://www.gesetze-im-internet.de/heilprg/
PDF-Datei: heilpraktikergesetz.pdf - Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz
Link: http://www.gesetze-im-internet.de/heilprgdv_1/
PDF-Datei: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/heilprgdv_1/gesamt.pdf - Berufsordnung für Heilpraktiker
PDF-Datei: berufsordnung_fuer_heilpraktiker.pdf
weitere Quellen:
Link: http://www.heilpraktiker.org/die-berufsordnung-fuer-heilpraktiker
Hinweis zur Berufsordnung für Heilpraktiker:
Die Heilpraktikerschaft besitzt seit 1945 kein rechtlich verbindliches Standesrecht mehr. Im Jahre 1992 wurde die ursprünglich verbindliche Berufsordnung mit entsprechenden Änderungen von den sechs großen Heilpraktikerverbänden als Satzungsrecht mit verbandsinternem Geltungswillen für die Mitglieder beschlossen. Da jedoch die BOH nicht einheitlich für alle Heilpraktiker gilt, besitzt sie auch keine rechtliche Bindungswirkung.
Es gibt einige gute Gründe therapeutische Gespräche aus eigener Tasche zu bezahlen:
- Sie können davon ausgehen, dass Sie ein erstes Gespräch binnen zwei Wochen bekommen.
- Ich bin in hochwirksamen Therapieverfahren ausgebildet, so dass Sie mit wesentlich weniger Therapiestunden rechnen können, als in den gängigen Psychotherapie Verfahren.
- Sollten Sie in der Zukunft die Absicht haben ein Kredit z.B. für den Hausbau aufzunehmen oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, dann werden die Unternehmen eine Anfrage an ihre Krankenversicherung stellen. Leider ist es noch immer so, dass eine psychotherapeutische Behandlung sich häufig negativ auf ihre Chancen auswirkt, einen solchen abschließen zu können.