Hinweis zur Berufsordnung für Heilpraktiker:
Die Heilpraktikerschaft besitzt seit 1945 kein rechtlich verbindliches Standesrecht mehr. Im Jahre 1992 wurde die ursprünglich verbindliche Berufsordnung mit entsprechenden Änderungen von den sechs großen Heilpraktikerverbänden als Satzungsrecht mit verbandsinternem Geltungswillen für die Mitglieder beschlossen. Da jedoch die BOH nicht einheitlich für alle Heilpraktiker gilt, besitzt sie auch keine rechtliche Bindungswirkung.
Praxis für Paartherapie, Eheberatung u. Sexualtherapie
Volker van den Boom,
Psychotherapie (gem. Heilpraktikergesetz)
www.volker-vandenboom.de
Die gesetzliche Berufsbezeichnung lautet: Dipl. Sozialpädagoge sowie "Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz." HPG-Erlaubnisbehörde ist die Stadt Köln/Gesundheitsamt, Tag der Überprüfung war der 24.11.2003.